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Nach § 6 TDG (Teledienstgesetz) haben Dienstanbieter für geschäftsmäßige Teledienste bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten; zwar werden Informationen auf dieser Homepage nicht "geschäftsmäßig" angeboten, trotzdem werden die in dieser Vorschrift geforderten Angaben nachstehend aufgeführt. 1. Name und
Anschrift der Niederlassung: 2. Angaben, die
eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post: |